Unfallgutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten – wir dokumentieren Ihren Schaden gerichtsfest und sichern Ihre volle Entschädigung.

Kfz-Mechaniker bei der Inspektion eines Fahrzeugs auf einer HebebühneFahrzeuginspektion in einer Werkstatt · Symbolbild
Leistung

Ihr Schaden, neutral & vollständig dokumentiert

Ein Unfallgutachten ist die Grundlage dafür, dass Sie als Unfallopfer Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung in voller Höhe durchsetzen können. Wir erfassen alle schadenrelevanten Faktoren neutral, präzise und nach anerkannten Standards.

  • Ermittlung der Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert & Restwert
  • Merkantile Wertminderung
  • Reparaturdauer & Nutzungsausfallentschädigung
  • Ausführliche Fotodokumentation
Wichtig zu wissen

Wann brauche ich ein Unfallgutachten?

Gutachten empfohlen

Bei Schäden ab ca. 750–1.000 €, bei unklarer Schuldfrage, bei Streit mit der Versicherung oder bei Personenschäden – hier sichert ein Gutachten Ihre Beweislage.

Bagatellschaden

Bei sehr geringen Schäden (Bagatellgrenze) reicht häufig ein Kostenvoranschlag der Werkstatt – wir beraten Sie gerne, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Ablauf

In drei Schritten zu Ihrem Gutachten

01

Kontakt & Terminvereinbarung

Sie erreichen uns telefonisch oder über das Formular – i. d. R. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

02

Vor-Ort-Begutachtung

Wir begutachten Ihr Fahrzeug bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder in unserem Büro in Bad Oeynhausen.

03

Gutachten & Kostenübernahme

Sie erhalten Ihr vollständiges Gutachten. Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt i. d. R. die gegnerische Versicherung die Kosten.

FAQ

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.

Jetzt Gutachten anfragen

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten.

In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb weniger Werktage nach der Vor-Ort-Begutachtung.

Ja, das Gutachten dient als Grundlage für die Reparaturkalkulation und die Abrechnung mit der Versicherung.

Ja, als Geschädigter haben Sie freie Werkstattwahl – unabhängig von Empfehlungen der Versicherung.

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Schnell, unabhängig, rechtssicher – wir kümmern uns um Ihren Fall.

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