Wertminderung nach einem Unfall: Das müssen Sie wissen
Auch nach einer fachgerechten Reparatur gilt ein Fahrzeug am Markt oft als „unfallbehaftet“ – und ist weniger wert. Wir erklären, was dahintersteckt.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Selbst wenn ein Unfallschaden vollständig und fachgerecht repariert wurde, bleibt beim Wiederverkauf oft ein Makel: Das Fahrzeug gilt als unfallbehaftet und erzielt am Markt einen geringeren Preis als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Diese Differenz wird als merkantile Wertminderung bezeichnet – sie ist unabhängig davon, ob technisch tatsächlich noch Mängel vorhanden sind.
Wer bekommt die Wertminderung ersetzt?
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte grundsätzlich Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung neben den Reparaturkosten auch die merkantile Wertminderung erstattet. Die genaue Höhe hängt unter anderem vom Fahrzeugalter, der Laufleistung, der Schadenshöhe und der Fahrzeugklasse ab.
Wie wird die Wertminderung ermittelt?
Die Wertminderung wird im Rahmen des Unfallgutachtens durch den Kfz-Sachverständigen berechnet. Dabei fließen anerkannte Berechnungsmethoden sowie die individuellen Fahrzeugdaten ein. Eine nachvollziehbare, neutrale Ermittlung ist entscheidend, um den Betrag gegenüber der Versicherung erfolgreich durchzusetzen.
Unser Tipp
Lassen Sie die Wertminderung immer im Rahmen eines unabhängigen Unfallgutachtens ermitteln – eigene Schätzungen oder die alleinige Kalkulation der gegnerischen Versicherung führen häufig zu einem zu niedrigen Ansatz.
Unfall gehabt?
Wir ermitteln Ihre Wertminderung fundiert und nachvollziehbar.