Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Gutachten, Kosten und den Ablauf.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten – Sie haben als Geschädigter Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten.

Wir melden uns i. d. R. innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage und vereinbaren einen zeitnahen Termin – bei dringenden Fällen auch kurzfristig.

Nach der Vor-Ort-Begutachtung erhalten Sie Ihr Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage.

Nein. Als Geschädigter haben Sie freie Werkstattwahl – unabhängig von Empfehlungen der gegnerischen Versicherung.

Das Unfallgutachten betrifft Schäden durch einen Verkehrsunfall mit Unfallgegner. Das Schadengutachten deckt Fälle ohne Unfallgegner ab, z. B. Vandalismus, Steinschlag oder Wildunfall, meist zur Abrechnung mit der eigenen Kaskoversicherung.

Als Richtwert gilt: Ab ca. 750–1.000 € Schadenshöhe empfiehlt sich ein Gutachten. Bei geringeren Beträgen (Bagatellschaden) reicht häufig ein Kostenvoranschlag. Wir beraten Sie gerne im Einzelfall.

Ja, alle Gutachten werden nach anerkannten Standards erstellt und sind als Beweismittel vor Gericht sowie gegenüber Versicherungen verwendbar.

Ja, wir arbeiten regelmäßig mit Rechtsanwälten und Rechtsschutzversicherungen zusammen und liefern belastbare Grundlagen für Widerspruch- oder Klageverfahren.

Ja, wir begleiten Sie gerne zur Besichtigung eines Gebrauchtwagens bei einem Privatverkäufer oder Händler und prüfen das Fahrzeug technisch vor Ort.

Unser Hauptgebiet ist Bad Oeynhausen und die umliegende Region – auf Anfrage sind auch weitere Termine möglich.

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