Schadengutachten

Vandalismus, Steinschlag, Sturm oder Wildunfall – bei Schäden ohne Unfallgegner sichern wir die Ursache und die Schadenshöhe neutral, damit Ihre Kaskoversicherung korrekt abrechnet.

Kfz-Mechaniker bei der Inspektion eines Fahrzeugs auf einer HebebühneFahrzeuginspektion in einer Werkstatt · Symbolbild
Leistung

Schaden ohne Unfallgegner – trotzdem klar dokumentiert

Nicht jeder Schaden entsteht durch einen Unfall mit Gegner. Vandalismus, Steinschlag, Hagel, Sturm oder ein Wildunfall werden über Ihre eigene Kaskoversicherung reguliert – und dafür braucht es eine nachvollziehbare, neutrale Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens.

  • Feststellung der Schadensursache
  • Ermittlung der Reparaturkosten
  • Grundlage für die Abrechnung mit der Kaskoversicherung
  • Plausibilitätsprüfung bei strittigen Fällen
  • Ausführliche Fotodokumentation
Wichtig zu wissen

Wann brauche ich ein Schadengutachten?

Gutachten empfohlen

Bei Kaskoschäden ab einer gewissen Höhe, bei unklarer Schadensursache oder wenn Ihre Versicherung die Schadenssumme anzweifelt, schafft ein Gutachten eine belastbare Grundlage.

Streit mit der eigenen Versicherung

Kürzt Ihre Kaskoversicherung die Schadenssumme oder bestreitet sie den Umfang, liefert unser Gutachten die neutrale, nachvollziehbare Bewertung für Ihren Widerspruch.

Ablauf

In drei Schritten zu Ihrem Gutachten

01

Kontakt & Terminvereinbarung

Sie erreichen uns telefonisch oder über das Formular – i. d. R. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

02

Vor-Ort-Begutachtung

Wir begutachten Ihr Fahrzeug bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder in unserem Büro in Bad Oeynhausen.

03

Gutachten & Vorlage bei der Versicherung

Sie erhalten Ihr vollständiges Gutachten zur Vorlage bei Ihrer Kaskoversicherung – als klare Grundlage für die Regulierung.

FAQ

Häufige Fragen zum Schadengutachten

Weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.

Jetzt Gutachten anfragen

Das hängt vom Einzelfall und Ihrem Vertrag ab. Bei höheren Schäden oder strittigen Fällen übernehmen viele Kaskoversicherungen die Kosten – wir beraten Sie gerne dazu.

Beim Schadengutachten gibt es keinen Unfallgegner – der Schaden wird über die eigene Kaskoversicherung reguliert, nicht über die gegnerische Haftpflicht.

Ein Zusammenstoß mit Haarwild oder anderen im Versicherungsvertrag definierten Tieren – üblicherweise über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Bei Vandalismus und Wildunfall ist eine Anzeige bzw. Wildunfallbescheinigung meist erforderlich – wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall nötig ist.

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Schnell, unabhängig, nachvollziehbar – wir kümmern uns um Ihren Fall.

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